Überprüfung Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
gem. UVV / BGV A2 (VBG4) GUV 2.10
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegenüber der Versicherung Ihres Unternehmens und den Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaft BGV A2 und GUV 2.10 (VBG 4) sind Sie verpflichtet Ihre ortveränderlichen und ortsfesten elektrischen Geräte, stationäre und nichtstationäre Elektroanlagen regelmäßigen Prüfungen zu unterziehen (E-TÜV). Die Fristen für ortveränderliche Elektrogeräte betragen 6 Monate und bei festen E-Anlagen 4 Jahre, wobei bei einer Fehlerquote von höchstens 2% die Prüfzeit als angemessen bzw. entsprechend verlängert werden kann.
-ortveränderliche Geräte 1 Jahr
-ortsfeste Anlagen 4 Jahre
-E-Anlagen besonderer Art jährlich, halbjährlich, monatlich
Die Einzelpreise für die Überprüfung richten sich nach der zu prüfenden Stückzahl sowie Art und Nutzung der Objekte, er beträgt bei
ortveränderlichen Betriebsmittel: | 1,97 € |
Ortsfeste Anlagen (Steckdosen, Leuchten Schalter etc.) | 2,00 € |
„bei einer Stückzahl von mind. 150Geräten“ |
Sämtliche Nebenkosten wie
Anbringung einer Prüfplakette, Protokollführung der Meßergebnisse in
schriftlicher sowie in Datenform (Microsoft Excelformatdiskette.), Fahrkosten
bis 20 km sind im Einzelpreis enthalten.
Reparaturen (23,00 € Monteurstunde) und Material werden nach Absprache gesondert
berechnet.
Ich würde mich freuen Ihnen ein verbindliches Angebot unterbreiten zu können.