Angebot

Überprüfung Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gem. UVV / BGV A2 (VBG4) GUV 2.10  (E-TÜV)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegenüber der Versicherung Ihres Unternehmens und den Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaft  BGV A2 und GUV 2.10 (VBG 4) sind Sie verpflichtet Ihre ortveränderlichen und ortsfesten elektrischen Geräte, stationäre und nichtstationäre Elektroanlagen regelmäßigen Prüfungen zu unterziehen (E-TÜV). Die Fristen für ortveränderliche Elektrogeräte betragen 6 Monate und bei festen E-Anlagen 4 Jahre, wobei bei einer Fehlerquote von höchstens 2% die Prüfzeit als angemessen bzw. entsprechend verlängert werden kann.                                                     

                                                          -ortveränderliche Geräte 1 Jahr

                                                          -ortsfeste Anlagen 4 Jahre

                                                          -E-Anlagen besonderer Art jährlich, halbjährlich, monatlich

Die Einzelpreise für die Überprüfung richten sich nach der zu prüfenden Stückzahl sowie Art und Nutzung der Objekte, er beträgt bei 

ortveränderlichen Betriebsmittel:        1,97 €  
Ortsfeste Anlagen (Steckdosen, Leuchten Schalter etc.)    2,00 € 
bei einer Stückzahl von mind. 150Geräten“

                                                                                                                     

Sämtliche Nebenkosten wie Anbringung einer Prüfplakette, Protokollführung der Meßergebnisse in schriftlicher sowie in Datenform (Microsoft Excelformatdiskette.), Fahrkosten bis 20 km sind im Einzelpreis enthalten. 

Reparaturen (23,00 €  Monteurstunde) und Material werden nach Absprache gesondert berechnet. 

Ich würde mich freuen Ihnen ein verbindliches Angebot unterbreiten zu können.